Umzugstipps für Ihren Umzug

Wenn Sie bereits ein neues Heim gefunden haben, ist das Schlimmste geschafft. Gratulation! Alles, was jetzt noch kommt, ist mit unserer Hilfe eine Leichtigkeit.

Das Wichtigste, dass Sie bei Ihrem Umzug berücksichtigen sollten, ist das rechtzeitige Ummelden bei bestimmten Institutionen, Vereinen, Ämtern und Behörden. Hier sollten Sie rechtzeitig anfangen und am besten unter Zuhilfenahme unserer Umzugscheckliste nach dem Abhakprinzip vorgehen.

1. Umzugstipp - Informationsquelle

Jedes Bundesland hat eine eigene Webpräsenz (Homepage). Schauen Sie doch mal vorbei. Hier werden meist nützliche Informationen bereitgestellt und weiterführende Links angeboten, die Ihnen Ihren Umzug erleichtern.

2. Umzugstipp - Energieanbieter

Notieren Sie sich alle aktuellen Zählerstände (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) und informieren Sie den jeweiligen Anbieter rechtzeitig vor dem bevorstehenden Umzug, um einen reibungslosen Wechsel zu gewährleisten.

3. Umzugstipp - Banken

Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland sollten Sie rechtzeitig (4 Wochen) vorher eine Zweigstelle am Zuzugsort aufsuchen, um den bevorstehenden Umzug (Kontowechsel) durchzuführen. Zu ändern sind hier insbesondere Kreditkarten, Schecks, Daueraufträge, Wertfächer, Postfächer etc.

4. Umzugstipp - Versicherungen

Nennen Sie Ihrer Versicherung Ihre neue Anschrift und bitten Sie um Adressänderung: Hausratversicherung, Lebensversicherung, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Kranken- und Unfallversicherung etc. Überprüfen Sie vor allem, ob die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung noch für die neuen Wohnräume ausreicht.

5. Umzugstipp - Agentur für Arbeit

Wer Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht, sollte rechtzeitig seine neue Adresse und evtl. weitere geänderte Daten an die zuständige Agentur für Arbeit übermitteln. Sollte nach dem Umzug eine andere Agentur für Sie zuständig sein, wird Ihre Akte automatisch überstellt. Bedenken Sie aber, dass bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe Ihrer Daten eine Leistungseinbuße (Zahlungseinstellung) erfolgen könnte. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter!

6. Umzugstipp - Finanzamt

Informieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt schriftlich über Ihren bevorstehenden Umzug (Steuernummer nicht vergessen). Sollten Sie nur innerorts umziehen, reicht die Angabe der neuen Anschrift mit der nächsten Steuererklärung. Für Unternehmen ist das Ummelden besonders wichtig - hier ändert sich aufgrund des Firmenstandorts die Steuernummer!

7. Umzugstipp - Meldebehörde

Spätestens eine Woche nach Ihrem Umzug müssen Sie sich bei Ihrer zuständigen Meldehörde (Bürgeramt / Bürgerbüro) anmelden bzw. ummelden. Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich. In jedem Schreibwarenladen erhalten Sie spezielle Vordrucke für Ihre Ummeldung bzw. Anmeldung!

Benötigte Unterlagen:

  • Meldevordruck (erhältlich im Schreibwarenladen oder Bürgeramt)
  • evtl. Abstammungsurkunden
  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis für alle anzumeldenden Personen

8. Umzugstipp - Post

Der Nachsendeantrag stellt sicher, dass Postsendungen, die an Ihre alte Adresse gesandt werden, automatisch an Ihre neue Anschrift weitergeleitet werden. Der Nachsendeservice der Deutschen Post kann wahlweise für 6 oder 12 Monate genutzt werden und ist selbstverständlich kostenpflichtig. Vergessen Sie nicht, den Nachsendeantrag 2 bis 3 Wochen vor dem Umzug bei der Post einzureichen.

Denken Sie auch an Vereinsmitgliedschaften, Wartungsverträge, Zeitungsabos, ADAC, Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Kirche, Verwandte, Freunde etc.!

Martin Roggan Transporte GmbH

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